Allgemeine Geschäftsbedingungen: www.printdirect.ch |
Für sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschliesslich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.
Die AGB sind gültig für sämtliche Bestellungen über www.printdirect.ch. Durch Klicken im Feld
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben.
Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des Druckers sind alle Offerten und Auftragsbestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Aufträge sind grundsätzlich nur dann bindend, wenn Sie von der Impress Spiegel AG (www.printdirect.ch) schriftlich bestätigt sind. Ausreichend ist hierbei eine schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Auftragnehmer. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste abweichende Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).
Der Drucker verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Filmen oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des Druckers für diese Filme, Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für den Drucker jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen.
Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Druckers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung (Vorauskasse). Die bei Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind ca.-Angaben, SA, SO sowie eidgenössische und kantonale Feiertage gelten nicht als Liefertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Drucker kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum des Druckers. Der Drucker kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist der Drucker berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Drucker unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass an verschiedenen Bildschirmen und Druckern, Farben unterschiedlich angezeigt werden. Es kommt immer zu Differenzen zwischen den am Bildschirm angezeigten und den gedruckten Farben. Zusätzlich kann es auch bei der Umwandlung/Konvertierung von RGB-Formaten (Rot, Grün, Blau: Farbraum von Digital-kameras und Office-Programmen) in die üblichen Farbdruck-Formate zu Farbabweichungen kommen. Für solche Farbverschiebungen wird keine Verantwortung übernommen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der technischen Vorgaben von www.printdirect.ch und die Korrektheit und Qualität der Daten liegt beim Auftraggeber. Dieser hat innerhalb des Bestellvorgangs die Möglichkeit, die Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen, bevor er die Bestellung unwiderruflich auslöst (
Die Druckerei gewährleistet, dass Ihre Druckaufträge fachgerecht und mit Sorgfalt ausgeführt werden. Sie prüft die Qualität des Drucks (nicht aber die Qualität der bei Punkt 9.0 beschriebenen Vorgaben) vor dem Bereitstellen bzw. Versand der Drucksachen.
Die von der Druckerei gelieferten Arbeiten sind beim Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert einer angemessenen Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Die Druckerei hat dabei die Wahl, ob sie den Druck erneut durchführt oder ob sie auf einen erneuten Druck verzichtet und eine angemessene Preisminderung gewährt.
Die Gewährleistung entfällt, falls Fehler oder Abweichungen in Ihren Verantwortungsbereich fallen (Punkt 9.0), oder die Farbqualität (Punkt 8.0) betreffen.
Die Haftung der Druckerei beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Es wird jede Haftung abgelehnt, wenn übermittelte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen.
Eine Haftung für Verluste der eingegebenen Daten wird nicht übernommen. Wir empfehlen Ihnen, von den digitalen Daten immer vorgängig eine Sicherungskopie (Back-up) zu erstellen. Die Haftung entfällt ebenfalls, falls Sie ein (Mit-)Verschulden am entstandenen Schaden tragen.
Die Aufträge werden zum Voraus per Postcard, Kreditkarte oder per sofortüberweisung.de (darüber können Sie mit Hilfe Ihrer E-Banking Zugangsdaten direkt eine Überweisung an uns auslösen) bezahlt, sofern keine andere Zahlungsart schriftlich vereinbart wurde. Es gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Anbieter. Wir erhalten keine Einsicht in Ihre Zahlungsdaten (Kreditkartennummer und dergleichen). Wir erhalten einzig die Meldung, dass die Zahlung erfolgt ist.
Ihre Rechte an Ihren Daten bleiben gewahrt. Sie haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden.
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Sollten Ansprüche Dritter wegen Verletzung der Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten Ansprüche geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Kosten auf eigene Kosten zu übernehmen.
Im Umgang mit Daten hält die Druckerei jederzeit die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzrechts ein. Sie nutzt die Kundendaten nicht zu anderen Zwecken, insbesondere werden Ihre Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Bestellung und Ihre Kundendaten werden auf unserem Server gespeichert und mittels Backups gesichert. Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, Filme usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.
Erfüllungsort für beide Teile ist der Druckort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.